Ms. Lub. 2° 114
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Eines Erbarn Rades der Stadt Lübeck rechtmessige billige und nothwendige ursachen zu der im Jare 1613 zwischen den Hoch [und übergeschrieben] mögenden Herrn Staten der unirten niederländischen provincien und dieser guten Stadt auffgerichteten confoederation, nebenst kurtzer verantwort: und erinnerunge an etzliche unbedachtsame prediger des ministerij alhie, auff die von ihnen uber wolgedachten Rath, wegen vorbesagter verbuntnus zur ungebür angemasten censur und beschuldigung |
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(1614) |
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