Das Kaiserrecht. Hinzugefügt sind am Schluss vier Paragraphen (LXX—LXXIII) über Forstrecht. Vorauf geht auf den nicht bezifferten Blättern ein Index über das Ganze.
Pap. — ursprünglich 71 Bll., von denen die Bll. 11, 12 und 63 fehlen, soWie 8.unlezifferte Vorsatzbll. — 21 × 15,5 cm — 15. Jahrh. (1458).
Mit den gewöhnlichen Rubricatoren als Ueberschriften und Anfang, f. 1, 36 und 51 grössere Initialen in Gold und Farben, den Anfang der Bücher I. II. III bezeichnend. Der Anfang von Buch IV (f. 63) ausgerissen, f. 50′ ein die ganze Seite einnehmendes grösseres Bild (beschädigt), die Belehnung eines Vasallen durch den Kaiser darstellend. Der ganze Band hat durch Moder stark gelitten.
Holzdeckel mit braunem gepressten Leder überzogen: Schliesser abgerissen.
Herkunft: f. 71′ quer geschrieben: Francz Paugartner (so), stammt also wohl aus Nürnberg.
Schlussschrift: Explicit iudicionarium per me Johannem Landor annorum Dom. 1458 ante nativitatem . . . . . . . .