Gefördert durch die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung.
Dortmund: Stadtrecht. Der Mainzer Landfriede 1235
Papier24 Bl.2014,3 — 15. Jh.
Dem Einband nach aus Dreyers Stadtrechtsammlung, der die Handschrift wahrscheinlich durch Mantels, den früheren Leiter der Stadtbibliothek, entnommen wurde, als F. Frensdorff sie zur Ausgabe der Dortmunder Statuten und Urteile, Halle 1882, benutzte. Vergleiche dazu S. 13, Dreyer erwarb die Handschrift ex auctione Vechtiana für 8 Mk (Eintrag Bl. 1r von seiner Hand). Nach Gengler, Codex Iuris Municipalis Germaniae Medii Aevi, Erlangen 1863, S. 872 war diese Handschrift einst Bestandteil eines verloren gegangenen Rathaus-Codex gewesen. Buchschrift des 15. Jh. rubriziert mit einfachen roten Initialen versehen. Randbemerkungen von Dreyers Hand. Die erste Druckausgabe veranstaltete Dreyer in seinen Nebenstunden, Bützow u. Wismar, 1768, S. 411–441; vergleiche Ms. jur. 4° 119d: 8 und Dreyers Manuskript in seinem Nachlaß: Dreyer 2° 18,5. Sie ist sehr mangelhaft. Später wurde die Handschrift als Cod. B. von Frensdorff a. a. O. benutzt. Dort findet sich auch eine genaue Beschreibung der Handschrift, auf welche verwiesen wird, S. 6f. Vergleiche auch S. 12ff. und auch die Inhaltsangabe ohne Beschreibung bei Gengler, a. a. O. S. 878. – Brauner Pappband und roter Schnitt. Der Umschlag von Johann Hermann Schnobel kalligraphiert. Derzeit nicht im Bestand der Stadtbibliothek Lübeck vorhanden.
1r–9v und 15b–18b Statuta Tremonsiensium. Bl. 24v: Schlußschrift: Explicit iste liber, sit scriptor crimine liber, Da Deus eterne Reynoldi premia vite. Titel von jüngerer Hand am Rande von Bl. 1r. Enthält die lateinischen Statuten in der Ausfertigung für Memel, a. a. O. Gengler B, 1, 6. Bl. 1r–7v – Bl. 7v–9v die Statuten niederdeutsch. Gengler B, 1, b. Zwischen beiden eine Judenordnung auf Bl. 7v. Später Bl. 15b–18b noch eine Zollordnung, ebenfalls lateinisch mit der Überschrift: De theoloniis; Gengler a. a. O. B, 1, d. Auf der Rückseite des letzten Blattes, Bl. 24v abermals 4 niederdeutsche Statuten.
9b–15b und 18b–24b Der Mainzer Landfriede 1235. Unter der Überschrift: Van rechte in niederdeutscher Sprache. Bl. 9b–15b. Dasselbe lateinisch Bl. 18b–24b. Vergleiche Gengler a. a. O. B, 1, c.
Beschreibung erstellt im Rahmen des Projektes Konversion handschriftlicher Handschriftenkataloge der Stadtbibliothek Lübeck.